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News-Archiv | Artikel vom 22.11.2023

Ob nah, ob fern – Reiseschutz hat man gern

Die Weihnachtsfeiertage, Silvester oder die anschließenden Wintermonate zählen zu den beliebtesten Zeiträumen für Urlaube in der Ferne. Ob die Wärme unter Palmen oder der Schnee auf der Piste – jedem Urlaub fiebert man lange entgegen und füllt dafür die Haushaltskasse. Umso ärgerlicher, wenn etwas Unvorhersehbares die Urlaubspläne doch noch durchkreuzt. Krankheit, ein Schicksalsschlag in der Familie oder berufliche Veränderungen können zur Stornierung oder Abbruch der Reise zwingen. Damit man in solchen Fällen wenigsten die Kosten wiederbekommt, empfiehlt sich eine Absicherung der Reise. Dann kann der geplante Trip oft auch schnell nachgeholt werden.

Schutz bei Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn man eine gebuchte Reise nicht antritt. Als Gründe zählen beispielsweise eine Schwangerschaft, ein Todesfall in der Familie, ein Unfall, Arbeitsplatzverlust, Schäden am Wohneigentum durch einen Sturm oder ein Feuer oder auch schwere Krank­hei­ten.

Schutz bei Abbruch
Eine Erkrankung (eines Angehörigen in der Heimat) oder auch unerwartete Begebenheiten am Urlaubsort können eine vorzeitige Rückreise erfordern. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt die entstehenden Mehrkosten, für nicht in Anspruch genommene Leistungen oder wenn man zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist. Die Gründe sind denen der Reiserücktrittsversicherung ähnlich, daher gibt es die Reiseabbruch- auch oft (nur) in Kombination mit einer Reiserücktrittspolice.

Schutz bei verlorenem Gepäck
Sicher am Zielort gelandet, stellt man mit Erschrecken fest, dass Koffer fehlen oder beschädigt sind. Den Schaden ersetzt eine Reisegepäckversicherung, solange sich das Gepäck im Gewahrsam der Fluggesellschaft befand. Darüber hinaus sind Diebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt während der gesamten Reisezeit mitversichert.

Schutz bei Krankheit im Ausland
Mit wenigen Ausnahmen leistet die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nur innerhalb der EU und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Bei Fernreisen ist man sonst Selbstzahler. Eine Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich aber auch bei Reisen innerhalb der EU, da Kosten nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen werden. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport, der darüber hinaus kostet, wäre beispielsweise nicht versichert.




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