Autovermieter/ Überführer

Ihr Unternehmen: gut versichert?

Als Unternehmer/Geschäftsführer gehen Sie täglich mit Risiken um - viele dieser Gefahren können Sie gezielt absichern. Der Versicherungsbedarf Ihrer Unternehmung bestimmt sich nach Ihrer individuellen Geschäftsart, Rechtsform, Größe, finanzieller Stabilität und anderen Faktoren.

Wichtig ist, die konkreten Risiken für das Unternehmen frühzeitig zu erkennen und diejenigen Gefahren zu identifizieren, die versichert werden können und müssen. Auch die Haftungsrisiken des Unternehmens müssen abgesichert werden - für den Fall, dass Kunden, Mitarbeiter oder unbeteiligte Dritte Schäden erleiden.
Wer beruflich mit Kraftfahrzeugen mit oder an solchen arbeitet, sieht sich regelmäßig mit dem Problem konfrontiert, dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen. Probefahrten, Hagelschäden, Rangierrempler mit Fahrzeugen,... - all dies lässt sich nur über eine Versicherung abdecken. Angesichts der Kosten, die für die Reparatur oder den Ersatz eines Fahrzeugs anfallen können, legen wir Ihnen den Abschluss dieses sinnvollen Versicherungsschutzes wärmstens ans Herz.

Ein Schaden kann weitreichende existenzielle Auswirkungen haben. Haft­pflichtansprüche Dritter, Kaskoschäden, Feuer, Leitungswasser Sturm/Hagel,  Elementarschäden sind nur einige Beispiele.

Besondere Leistungsinhalte unserer Konzepte:

  • Transfer, Überführungsfahrten der Agenturen
  • Zusatzleistung außerhalb der Kasko
  • Bewegen von KFZ auf dem Betriebsgrundstück, Zubringen, Abholen von KFZ
  • Fahrzeugschäden bis 500.000 € / SB 500 €/300 €
  • Mietsachschäden an Gebäuden -Feuer, Explosion, Leitungs- und Abwasser  1 Mio € Mietsachs. an Gebäuden durch sonstige Gefahren 1 Mio. € SB 250 €
  • Sonstige Tätigkeitsschäden  incl. Datenlöschung 500.000 EUR;
  • Kondition - Summendifferenzdeckung
  • Besserstellungklausel – Regulierung des Schadens auf Wunsch nach Bedingungen des Vorvertrages max. Dauer
  • erweiterte Produkthaftpflicht für den Handel mit Erzeugnissen Dritter
  • Grobe Fahrlässigkeit - verursachte Schäden bis 100.000 € kein Abzug darüber hinausgehende Schäden bis 1 Mio. max. 20 % Abzug 

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