Inhaltsversicherung

Mit einer Praxis Inhaltsversicherung können Räumlichkeiten wie Praxen versichert werden, sie deckt im Schadensfall sämtliche finanzielle Aufwendungen ab.

Die Praxis Inhaltsversicherung deckt nicht nur Feuer ab, sondern auch Schäden die durch Diebe entstanden sind. Neben Einbruch, Diebstahl und Feuer werden auch Vandalismus, Sturm und Schäden durch Leitungswasser abgedeckt. Die Praxis Inhaltsversicherung sollte für jeden Arzt ein Muss sein, denn in Praxen können mitunter Wertgegenstände im sechsstelligen Bereich lagern.

Im Zusammenhang mit dem Schadensereignis zahlt die Praxen Inhaltsversicherung auch die laufenden Praxiskosten sowie entgangene Gewinne. Sie übernimmt die Kosten für das Praxisinventar sogar bis zu dessen Neuwert. Zusätzlich werden durch die Inhaltsversicherung auch Kosten übernommen, die in Zusammenhang mit der Wiederherstellung für Datenträger und Akten entstehen.

Bei der Inhaltsversicherung sollte darauf geachtet werden, dass diese bei Gemeinschaftspraxen von allen Ärzten gemeinschaftlich abgeschlossen werden sollte. Die Inhaltsversicherung greift im Schadensfall nur ein, wenn die Türen mit Sicherheitsschlössern verriegelt sind. 

Inhaltsversicherungen schützen Ihre Praxisräume zum Beispiel vor Elementarschäden, Einbruch und Vandalismus. Abgedeckt ist die Betriebsunterbrechung, die die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn beinhaltet.

Vorteile – versicherte Leistungen:

  • Betriebseinrichtung inkl. fremden Eigentums und Einbauten
  • Schadenausgleich bei etwaiger Unterversicherung
  • Vorräten bei eine Karenzzeit, nachdem die Leistungen erfolgen
  • Glasversicherung ; Bargeld und Wertsachen

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